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Wasserversorgung, Wasserwerte

Die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Ebersberg besteht nun bereits seit über 100 Jahren. Im Jahr 1911 konnten die Ebersberger Bürger erstmals Wasser aus einer öffentlichen Leitung beziehen. Die städtische Wasserversorgung ist in zwei Bereiche aufgegliedert, Wassernetz und Wasserwerk. Betreut wird die Wasserversorgung derzeit von 4 Mitarbeitern, die Tag und Nacht für Sie im Einsatz sind. 

Das Aufgabengebiet umfasst die Wassergewinnung aus zwei Brunnen im Ebersberger Forst, sowie die Wasserverteilung über das städtische Netz und somit in jeden Haushalt. Wir versorgen nicht nur Ebersberger Haushalte sondern teilweise auch Steinhöring. Im Übrigen unterliegt unser Trinkwasser einer ständigen Fremdüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Das Wassernetz von Ebersberg mit einer Länge von ca. 112 km muss ständig überwacht und repariert werden. 

Für Notfälle, z.B. bei Rohrbruch, sind unsere Mitarbeiter über die Rufbereitschaft, 24 h unter der Wassernotrufnummer: 0151/151 488 66 telefonisch zu erreichen.

- Satzung der Wasserversorgungsanlage der Stadt Ebersberg
- Qualität vom Ebersberger Trinkwasser
   . Wasserhärte: 3,50 mmol/l Calciumcarbonat je Liter (Gesamthärte 19,6° dH)
     dies entspricht dem Härtebereich <hart> des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes 
   . Nitrat: 25,1 mg/l (Grenzwert=50 mg/l)
   . Chemisch-technische und mikrobiologische Untersuchung

- Für Bauherren: Muster-Bewässerungsplan, Antrag auf Bauwasser und Antrag auf Einbau eines Wasserzähler

Aktuell: Bitte beachten Sie den Hinweis für Eigentümern von Gebäuden, die wegen der Corona-Pandemie derzeit stillgelegt sind.

Aus Anlass der Planung zur Erstellung von fünf Windkraftanlagen in einem Bereich des Ebersberger Forstes ist eine hydrogeologische Stellungnahme  (  Anlagen zur Stellungnahme) erstellt worden.

Niederschlagswasser

Für die Ableitung von Niederschlagswasser aus bebauten und befestigten Flächen über die städtische Kanalisation wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben.

Von dieser Gebühr sind also nur die Grundstücke betroffen, deren Regenwasser aus diesen Flächen in die städt. Kanalisation gelangen.

Mit dieser Gebühr wird der auf die Niederschlags­wasserbeseitigung entfallende Kostenanteil für den Unterhalt der Kanäle, Regenwasserüberlaufbecken etc. auf die Nutzer umgelegt.

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts­hofs vom 16.12.1998 sind die Kosten der Niederschlags­wasserbeseitigung separat abzurechnen, wenn diese über einem Anteil von 12 % an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung liegen. Damit soll eine vorteilsgerechtere Gebührenerhebung erfolgen. Seit 01.01.2012 wird deshalb Schmutz- bzw. Niederschlags­wasser in Ebersberg getrennt und nicht mehr in einer Gebühr nach Wasserverbrauch abgerechnet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer


Antrag auf Berechnung der Niederschlagswassergebühr auf Grundlage der tatsächlich bebauten und befestigten Fläche 

Antrag auf Anrechnung von Versickerungs- bzw. Sammelanlagen

Entwässerung (Kanalisation und Kläranlage)

Mit dem Bau der städtischen Kläranlage in den sechziger Jahren ist auch das Kanalnetz ständig mit der stetig wachsenden Stadt erweitert worden. Die städtische Kanalisation ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen das Kanalnetz, über das die Haushalte ihr Abwasser ableiten und zum anderen die Kläranlage, in der das Abwasser gereinigt wird. Unser Kanalnetz hat derzeit eine Länge von ca. 90 km und wird von drei Mitarbeitern betreut. Das abwassertechnische Konzept der Stadt wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Die Stadt hat somit einen Anschlussgrad von über 99 %. 

In der städtischen Kläranlage sind derzeit vier Mitarbeiter beschäftigt, die für die ordnungsgemäße Reinigung des Abwassers sorgen. Wie in der Wasserversorgung wird auch die Kläranlage fremd überwacht.

Öffnungszeiten der Kläranlage: Mo.-Do. von 7 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Fr. von 7 bis 12 Uhr.

Selbstverständlich besteht auch für die Kanalisation eine Rufbereitschaft, die in Notfällen 24 h unter der Kanal-Telefon: 0151 / 151 488 44 für Sie zu erreichen ist. 

- Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg
- Für Bauherren: Muster-Entwässerungsplan bzw. Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Einleitung von Baugrubenwasser
- Antrag auf Abzug von den Kanalgebühren gem. § 10 Abs. 2 BGS-EWS (Gartengießwasser)

Kontakt Bauabteilung:
Christina Gockner, Zi. 34
Tel. 08092/ 825530
Fax:08092/ 82559030
E-Mail: c.gockner@Ebersberg.de

Claudia Eglseder, Zi. 35
Tel. 08092/ 825532
Fax:08092/ 82559032
E-Mail: c.eglseder@ebersberg.de

Starkregenereignisse

In den vergangenen Jahren haben örtliche auftretende Starkregen mehrfach schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden verursacht. Die große Bedeutung derartiger Überflutungen wird durch eine mögliche Zunahme von Starkregen verstärkt.  

Der DWA-Landesverband Bayern  hat daher einen Flyer für bayerische Bürger, Kommunen, Planer und Behörden erstellt.  Hier geht's zu den Informationen !

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